From DDR-Presse: Beitraege und Materialien
Hausgemeinschaft - Hausgemeinschaftsleitung
Als Hausgemeinschaft wurde in der DDR der Zusammenschluss der Bewohner eines Mietshauses verstanden. Von politischer und staatlicher Seite her galten die Hausgemeinschaften als ein wichtiges Instrument zur Organisation und Regelung des Zusammenlebens im Wohngebiet. Sie dienten der politischen Kontrolle und Mobilisierung zu gemeinsamen Aktivitäten. Im Alltag standen oft eher die Nachbarschaftshilfe oder die Geselligkeit im Vordergrund.