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Gegenöffentlichkeit Version 1.0 Thomas Klein
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Artikel: Thomas Klein Andere Schlagzeilen. Gegenöffentlichkeit und ihre Medien in der DDR der 1980er-Jahre (12.09.11)
Hauptfoto: File:Umweltbibliothek Berlin.jpg
Zeitweise Unterbringung der Umweltbibliothek der Zionskirchgemeinde in der Lottumstraße im Prenzlauer Berg, Berlin 1990. Foto: Oberst.
Andere Schlagzeilen. Gegenöffentlichkeit und ihre Medien in der DDR der 1980er-Jahre
von: Thomas Klein veröffentlicht: 12.09.2011
Die Herstellung von Öffentlichkeit durch oppositionelle und widerständige Akteure in Diktaturen ist per se die Herstellung von „Gegenöffentlichkeit". Als solche ist sie die soziale Praxis der gezielten Einwirkung auf die bestehende offiziell inszenierte Öffentlichkeit oder die Herstellung einer anderen, zur herrschenden in Opposition stehenden Öffentlichkeit. Sie ist sowohl eine in diesem Sinne sehr praktische emanzipatorische Kritik herrschender Verhältnisse und der sie rechtfertigenden Propaganda als auch die Bezeichnung für einen Kreis von Akteuren und Rezipienten und damit für einen sozialen Raum mit eigener Öffentlichkeit (innere Kommunikation z. B. einer sozialen Bewegung) oder (als „alternative Öffentlichkeit") deren Angebot gegen die etablierte Öffentlichkeit.

Gegenöffentlichkeit beginnt mit der Erfahrung, sich mit seinem Anliegen in der vorgefundenen Öffentlichkeit nicht frei äußern zu können oder mit seiner Stimme keinen Einfluss zu haben; sie besteht in der Konsequenz, die Regeln dieser Öffentlichkeit brechen zu müssen, um wahrgenommen zu werden oder sich austauschen zu können.
Offensichtlich ist „Gegenöffentlichkeit" keinesfalls nur ein Thema für Autokratien und Diktaturen. Der Begriff einer „Gegenöffentlichkeit" wurde in den späten 1960er-Jahren von den westdeutschen linken Bewegungen der APO (Außerparlamentarische Opposition) und des SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) eingeführt. In bürgerlichen Gesellschaften gilt, dass die herrschende Öffentlichkeit sich gerade über die ständige Integration von Gegenöffentlichkeit und Subkultur stabilisiert. Ein Aufklärungsjournalismus, der z. B. die Machenschaften eines Konzerns oder einer Regierung aufdeckt, vermittelt gleichzeitig den Code von der Selbstregulierungskraft der Demokratie und der freien Medien. Außerhalb dieses Paradigmas bleibt die Untersuchung von gesellschaftspolitischen Mechanismen zur Beschränkung der Wirkungsmacht dieses kritischen Journalismus. Herbert Marcuse hat solche Untersuchungen im Umkreis seines Begriffs der „repressiven Toleranz" vorgenommen.[1]

Gegenöffentlichkeit in der DDR

Der „Fall DDR" ist dagegen der Fall einer monopolbürokratischen Diktatur mit hoher politischer Kontrolle auch und gerade von Öffentlichkeiten. Dies impliziert eine höhere Empfindlichkeit des Systems für Gegenöffentlichkeiten im Sinne deren größerer realer Wirkungsmacht. Diese Gegenmacht einer emanzipatorischen Gegenöffentlichkeit erwies sich in ihrer Fähigkeit zur Subversion. Die Wirksamkeit herrschender Kontrolle über Öffentlichkeit nicht nur in Diktaturen zeigt sich andererseits in der Fähigkeit des Systems zur Neutralisierung subversiver Potenzen einer Delegitimierung ihrer Herrschaft in allen Formen von Öffentlichkeit. Diese Neutralisierung bedient sich in Diktaturen in der Regel des Mittels der Zensur und der strafrechtlichen Verfolgung der Betreiber systemkritischer Foren, von Methoden ihrer Wirkungsbeschränkungen in Form der Ghettoisierung alternativer Milieus, der Immunisierung des gesellschaftlichen Diskurses gegenüber deren Themen oder durch Begünstigung von Selbstzensur, die von den Akteuren eigentlich in den Dienst der Überwindung der aufgezwungenen Ghettoisierung oder der Vermeidung von Zensur bzw. Verfolgung gestellt werden soll. Scheitert diese Neutralisierung, so wird „Gegenöffentlichkeit" ein Element der Herausbildung einer oppositionellen „Gegenmacht". Solche erfolgreichen Emanzipationsprozesse wurden in Osteuropa häufig mit dem Paradigma der Entstehung von „gesellschaftlichen Parallelstrukturen" verbunden.

Nicht vergessen werden darf, dass auch im Bereich der staatlich geduldeten Literaturveröffentlichungen, der offiziellen Film- und Fernsehproduktion und der Theaterkunst das Publikum mit großer Aufmerksamkeit den Grad aktuell tolerierter Kritik registrierte – ganz abgesehen davon, dass in Kunst und Wissenschaft solche Produkte in der Regel zum Besten der legalen Publikationen gehörte. Es hatte zeichenhafte Bedeutung, wenn Erzeugnisse der „Subkultur", von zuvor indizierten Büchern oder Theaterstücken oder die Bearbeitung von bisher tabuisierten Themen den Status legaler Öffentlichkeit erlangten (also in der DDR verlegt oder zur Einfuhr freigegeben wurden) und so entweder „legal" subversive Wirkung erzielten oder auf diese Weise „entschärft" wurden.[2]

Mit der sich einstellenden Nachhaltigkeit des Wirkens von Basisgruppen der Unabhängigen Friedensbewegung (UFB), der DDR-Ökologie- und Menschenrechtsbewegung und der Zweidrittelweltgruppen[3] bekam die permanente Diskussion um die wirksamsten Formen der Herstellung von oppositioneller Gegenöffentlichkeit eine immer praktischere Dimension. Die alltägliche Leitfrage für die Praxis der Gruppen war: Wie kann unter Inkaufnahme möglichst geringer politischer und straf- bzw. ordnungsrechtlicher „Unkosten" die größtmögliche Verbreitung und Resonanz ihrer öffentlichen Informationen und Positionen erreicht werden, ohne sie der Selbstzensur unterwerfen zu müssen? Die analytischen Leitfragen des Zeithistorikers lauten: Was war in den 1980er-Jahren neu hinsichtlich der Herstellung von oppositionellen Gegenöffentlichkeiten insbesondere in der Friedens- und Menschenrechtsarbeit in der DDR? Wie waren diese „Neuigkeiten" mit dem gesellschaftlichen Wandel in der DDR seit den 1970er-Jahren verknüpft? Die Anzeichen dafür, dass sich die Gesellschaft in Veränderung befand, zeigten sich vor allem in * dem sich modifizierenden sozialen Umfeld des oppositionellen Milieus, * dem Generationenwandel während des Zeitverlaufs sich ändernder politischer Randbedingungen von Gesellschaftsentwicklung in der DDR (Erfahrungswandel) und * dem politischen Paradigmenwechsel innerhalb des oppositionellen Milieus.

Eine Spezifik der Opposition in den 1980er-Jahren war tatsächlich die Gestalt ihrer Gegenöffentlichkeit. Die Rede von der Herstellung von (Gegen)Öffentlichkeit assoziiert in der Regel die Vorstellung von Flugblättern, Zeitungen, Zeitschriften etc. – also von vervielfältigten oder anderen Schriftzeugnissen – sowie die für die DDR-Opposition besonders bedeutsamen Druckerzeugnisse aus dem Westen (Tamistad). Letztere waren infolge der besonderen deutschen Situation ebenso wie Westrundfunk und -fernsehen in der DDR von erheblicher Wirkungskraft. Jedoch sind hier gerade auch Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Podien, Hearings etc.), Demonstrationen (auch Schweigemärsche, Mahnwachen, Fahrradkorsos etc.) sowie Inschriften (Graffitis, Losungen, Spruchbänder und deren Verfälschungen), Filme (Dokumentar- und Videofilme), Magnetbänder mit Aufnahmen von Liedern und Texten, Fotos etc. und Kulturveranstaltungen jeder Art (Konzerte, Ausstellungen etc.) gemeint. Tarnschriften mit staatsfeindlichem Inhalt wurden vom Westen aus in die DDR geschleust oder zuweilen auch in der DDR selbst hergestellt. Gegenöffentlichkeit ist also hinsichtlich ihrer jeweiligen Medien auf den ersten Blick kaum verschieden von den Techniken inszenierter Öffentlichkeit. Sehr wohl aber setzt insbesondere Gegenöffentlichkeit eine Absicht voraus, die über den individuellen Wunsch nach freier Entäußerung hinaus den Zweck der Verbreitung politischer Gegeninformation und den gesellschaftlichen Austausch darüber verfolgt. In unserem Kontext gelten der Grad von Kollektivität und das erreichte Organisationsniveau als ein Kriterium für das vorhandene Politisierungsniveau in der Konstituierung von Gegenöffentlichkeiten. Netzwerke regionaler öffentlicher Kommunikation wie Friedenswerkstätten, überregionale Netzwerke wie „Konkret für den Frieden", aber auch Kontakttelefone und schließlich supranationale Kooperationen (gemeinsame öffentliche Erklärungen etwa von tschechoslowakischen und DDR-Oppositionellen) waren wesentliche Grundlagen der Herstellung entwickelter Formen von Gegenöffentlichkeit in der DDR der 1980er-Jahre. Ihr Ausdruck war die Verteidigung von halblegalen und illegalen Zeitschriftenperiodika gegen staatliche und amtskirchliche Angriffe auf ihr Bestehen und zum Teil die Verstetigung ihres Erscheinens. Netzwerke ermöglichten überregionale Kampagnen (Tschernobyl-Appelle 1986) und Solidaritätsaktionen gegen staatliche Übergriffe (wie 1987 gegen die Umwelt-Bibliothek [UB] sowie anlässlich der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 und für die „Ossietzky-Schüler" 1989)[4]. Solche Aktionen beförderten wiederum (mit unterschiedlichem Erfolg) die Durchbrechung staatlich gewollter gesellschaftlicher Isolierung der Opposition. Das Erreichen eines bestimmten Grads von Vernetzung ermöglichte zum Beispiel eine konzertierte Wahlkontrollaktion bei den Kommunalwahlen 1989 und die Kommunizierung der Wahl-Fälschungen durch öffentliche Proteste.

Schriftgut und Printmedien der 1980er-Jahre

Das Regime wusste das „Wort als Waffe" zweifellos ebenso zu schätzen wie zu fürchten – besonders, wenn es in nicht flüchtiger, also gedruckter Form vorlag. Die unkontrollierte Herstellung und Verbreitung von Schriften im Selbstverlag (Samisdat) wurde, besonders wenn der Inhalt auch noch staatsfeindlich war, strafrechtlich verfolgt. Selbst das Sammeln von nichtgeheimen Informationen und ihre Weitergabe konnten unter Umständen Straftatbestände erfüllen. Das überlieferte Schriftgut des Samisdat zählt über 150 zeitweise oder längerfristig periodisch erscheinende Druckerzeugnisse. Als „beachtenswert" markierte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) 25 davon im Jahre 1989.[5] Zum Schriftgut zählen aber auch private, offizielle und offene Briefe, persönliche Aufzeichnungen, manuelle oder maschinelle Textabschriften aus verbotener Literatur, abfotografierte Bücher, illegal und halblegal hergestellte Informationsblätter sowie politische, künstlerische und literarische Druckschriften, Manuskripte und deren Entwürfe, Aufrufe und Erklärungen, Flugblätter und Handzettel, Unterschriftensammlungen, Gedächtnisprotokolle nach Verhören oder Disziplinargesprächen mit Vorgesetzten in den Arbeitsstellen, Eingaben an staatliche Stellen, Arbeits- und Diskussionspapiere aus den Gruppenzusammenhängen, Sitzungsprotokolle, Satzungen usw. Die seit den 1970er-Jahren existierenden illegalen Bibliotheken wurden in dem Maße Element von Gegenöffentlichkeit in der DDR, wie es gelang, sie wenigstens zum Teil öffentlich zugänglich zu machen (Umweltbibliotheken). Die größte Schriftgut-Sammlung befindet sich in den Archiven der Robert-Havemann-Gesellschaft (Robert Havemann-Archiv und Matthias-Domaschk-Archiv).[6] Schon Anfang der 1980er-Jahre sagte das MfS mehrmals zutreffend die seit Mitte der 1980er-Jahre rapide anwachsende oppositionelle Publikationstätigkeit voraus.

Am 29. Juni 1986 erschien zum ersten Mal im DIN A6 Format die fotochemisch vervielfältigte Zeitschrift „Grenzfall". Nach diesem Modell gab ab September 1986 auch die unter dem Schutz der Zionskirche stehende Umwelt-Bibliothek (UB) eine Publikation heraus, berief sich aber im Gegensatz zum „Grenzfall" formal auf das innerkirchliche Vervielfältigungsrecht. Dieses Info-Blatt „Die Umwelt-Bibliothek" wurde ab April 1987 in „Umweltblätter" umbenannt und ab Mai unter Steigerung der Auflage ebenso wie der „Grenzfall" mittels Wachsmatrizentechnik gedruckt. Die in der DDR praktisch unbeschaffbare Druckerschwärze und die Matrizen waren nur aus Kirchenbeständen verfügbar oder wurden mit Hilfe Roland Jahns und einreisender Bundestagsabgeordneter der Grünen oder von Korrespondenten aus Westberlin eingeschleust. Nach anfänglich improvisierter Bastelei zweier in der UB für die Drucktechnik hauptverantwortlicher Mitarbeiter (Fritz Kühn von der „Offenen Arbeit der Evangelischen Kirche" [OA] und Bodo Wolf) mit altersschwachen Maschinenteilen uralter ausgesonderter Wachsmatrizenmaschinen schmuggelte der Bundestagsabgeordnete Wilhelm Knabe eine Maschine aus den 1970er-Jahren ein, die bei ihrem ersten Einsatz im November 1987 prompt vom MfS bei ihrer November-Aktion beschlagnahmt wurde.[7] Ein weiteres seit April 1987 erscheinendes Periodikum war der „Friedrichsfelder Feuermelder", dessen Arbeit noch vor Beginn durch eine gefälschte von der Abteilung XX/4 der BV Berlin des MfS in Umlauf gebrachte Ausgabe behindert wurde. Eine Übersicht zu den in den 1980er-Jahren veröffentlichen Druckerzeugnissen findet sich bei Ehrhart Neubert und Ilko-Sascha Kowalczuk.[8]

Die damaligen technischen und logistischen Probleme der Herstellung und Vervielfältigung des Drucks von Schriften waren einschlägig: Es gab keine öffentlich zugängliche Vervielfältigungstechnik, Farbbänder und Schreibmaschinenpapier waren knapp, ebenso Wachsmatrizen, Druckfarbe und Abzugspapier für die Vervielfältigungsgeräte in den kirchlichen Gemeinden. Die Frage war, wie sich die Gruppen Zugangsmöglichkeiten zu diesen Geräten verschafften. Oft schmuggelten Freunde und Unterstützer aus dem Westen das Benötigte unter persönlichem Risiko in die DDR. Einen Durchbruch bei der Manuskripterstellung und Druckvorbereitung bedeutete der Einsatz grafikfähiger Computer und Nadeldrucker etwa seit Anfang 1988 beim „Friedrichsfelder Feuermelder" und den „Umweltblättern", mit denen Ormig- und Wachsmatrizen beschriftet wurden.
Schriftgut und andere öffentliche Äußerungen, deren systemkritische politische Aussage „ungefiltert" (keiner Selbstzensur unterworfen) war und die deshalb zusätzlich zum rechts¬widrigen Charakter der Form ihrer Publikation auch inhaltlich als „staatsfeindlich" gewürdigt werden konnten, waren in der Regel anonym verfasst (es sei denn, die mit ihr verbundene Selbstanzeige war gewollt). Ihre konspirative Herstellung und Verbreitung in Form etwa von illegalen Flugschriften litt unter ihrem geringen Wirkungsgrad bei erheblichem Risiko. Deren viel wirksamere Verbreitung über Westmedien (Presse und sonstige Publikation, Rundfunk, Fernsehen) ging das Risiko ihrer Verfälschung bzw. Instrumentalisierung ein und öffnete überdies die Flanke der Diskreditierung ihres Inhalts und der Verfasser als vom Westen „inspiriert" oder „gelenkt".

Zensur und halb-legale Freiräume

Jedem war bewusst, dass in der DDR Filme, Bücher, Theaterstücke, Lieder usw. nicht nur gefördert, sondern auch verboten oder zensiert und ihre Autoren verfolgt werden. Versammlungen, öffentliche Veranstaltungen und Meinungsäußerungen usw. konnten zu einem gefährlichen Unterfangen werden. Die Gründung von Vereinigungen war so gut wie unmöglich. Aber wehe dem, der in der DDR behauptet hätte, es habe eine Zensur, Einschränkungen der Meinungs-, Presse- oder Versammlungsfreiheit gegeben. Denn: „Eine Pressezensur findet nicht statt" (Verfassung der DDR von 1949, Art. 9 (2)), „Jeder Bürger der DDR hat das Recht, den Grundsätzen der Verfassung gemäß, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet." (Artikel 27 der Verfassung von 1968). Die Verwirklichung von staatlicher Kontrolle und Genehmigung von Veröffentlichungen im weitesten Sinne („Zensur"), die Einübung der dazugehörigen hermetischen gesellschaftlichen Praxis sowie die Gewöhnung aller gesellschaftlicher Akteure an die dazugehörigen Konventionen erfolgte auf subtilerem Wege. Dazu gehörte auch eine kreative Rechtsetzung, die jene Praxis leitete. In der DDR erfolgte die Kontrolle von Öffentlichkeit etwa auf dem Wege der „Anleitungen" von Journalisten durch den Parteiapparat (Ressort Agitation und Propaganda; Apparat Joachim Herrmann/Heinz Geggel) und durch die Kontrolle des Presseamts beim Vorsitzenden des Ministerrats.[9] Bei Produkten künstlerischer Arbeit gab es „Abnahmen zur Qualitätssicherung" – bei der Buchproduktion etwa durch Verlagsgutachten und Kontrolle über die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel beim Ministerium für Kultur, durch Papierkontingentierungen und Druckgenehmigungsverfahren. Die wirksamste Kontrolle und das eigentliche Erziehungsziel solcher Überwachungstechniken war jedoch die Selbstzensur, welche aus Autoren, Filme- und Liedermacher, Journalisten und Wissenschaftler freiwillige Kopflanger des Regimes machte.

Immer wieder zitiert wird Wladimir Bukowskij´s Charakterisierung des Samisdat in seiner Hymne auf die Schreibmaschine: „Man schreibt selbst, redigiert selbst, man zensiert selbst, verlegt selbst, man verteilt selbst und sitzt auch selbst dafür die Strafe ab." In Ermittlungsverfahren waren derartige Dokumente das belastende Beweismaterial. Staatlich nicht genehme Veröffentlichungen waren im Rahmen des geltenden Veröffentlichungs- und Druckgenehmigungsrechts so gut wie unmöglich.
Von den lizenzierten Presseerzeugnissen spielte die Kirchenpresse insofern eine Sonderrolle, als sie, wie die Kirche selbst, nicht dem direkten staatlichen Zugriff ausgesetzt war. Lizenzierte kirchliche Presseerzeugnisse unterlagen bis zur Auslieferung durch den Postzeitungsvertrieb keiner staatlichen Kontrolle. Erst mit dem Anliefern bei der Deutschen Post setzte die Kontrolle durch den Lizenzgeber ein, indem durch das Presseamt beim Ministerrat die Belegexemplare lektoriert wurden. Entsprachen diese den Lizenzbestimmungen, erfolgte die Freigabe zur Auslieferung. Lag eine Verletzung der Verordnung vor,[10] konnte der Lizenzgeber die entschädigungslose Einziehung der jeweiligen Zeitung verfügen.[11] Wiederholte Eingriffe des Staates in das Erscheinen lizenzierter Kirchenzeitungen führten 1988 zu einem „Zensurkrieg", in dem die Proteste von Mitgliedern der Basisgruppen, welche lediglich zu deren Lesern gehörten, weitaus schärfer ausfielen, als die der eigentlich betroffenen Amtskirche.

Ansonsten verfügte die „Anordnung über das Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen" vom 20.7.1959 im § 1 (1): „Zur Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen ist unabhängig von der Zahl der gefertigten Exemplare sowie von der Art der zur Herstellung benutzten Maschinen, Apparate, Geräte oder Gegenstände eine staatliche Genehmigung erforderlich." Druckgenehmigungen liefen über das Ministerium für Kultur und über die Räte der Bezirke bzw. Kreise, Abteilungen Inneres. Laut § 1 (5) waren Dienstanweisungen, Rundschreiben etc. für den inneren Dienstgebrauch, hergestellt auf betriebseigenen Maschinen und Apparaten von Organen der staatlichen Verwaltung, der staatlichen Einrichtungen und Institutionen, der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft sowie der demokratischen Parteien und Massenorganisationen von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Auch die Kirche war dem unterworfen; dabei musste jede Veröffentlichung mit einer Registrier-Nummer des Vervielfältigungsapparates, einer laufenden Nummer mit dem Jahr der Veröffentlichung sowie den Zusatz „Nur für den innerkirchlichen Dienstgebrauch" (nfiD) versehen sein.

Die erwähnte Anordnung von 1959 und die „Verordnung vom 12. April 1962 über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse" reichten bis in die frühen 1980er-Jahre aus, um die Printmedien zu kontrollieren. Mitte der 1980er-Jahre vermochten nun jene oppositionellen kirchennahen Gruppen, die Ambitionen im Bereich der Herstellung eigener Druckerzeugnisse hatten, in diesen Freiraum hineinzustoßen. Bei solchen Zeitungen der Gruppen, für die sich formal ein kirchlicher Rechtsträger fand und eine vom Staat anerkannte, kirchliche Drucknummer verwendet werden konnte, wurde in der Regel die Auflagenhöhenbeschränkung permanent und zum Teil in Größenordnungen überschritten. Zudem wurden sie sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kirche verbreitet. Ein Mangel der „Verordnung über die Registrierung von Druckereien und Vervielfältigungsbetrieben", die auch die staatliche Kontrolle aller Druckereien und Vervielfältigungsbetriebe der Kirchen ermöglichte, bestand aus der Sicht des SfK (Dienststelle des Staatssekretärs für Kirchenfragen) darin, dass einzelne Druck- und Vervielfältigungsapparate in kirchlicher oder Gemeindeverfügung nicht unter diese Verordnung aus dem Jahre 1959 fielen. Das führte in zunehmendem Maße zur Nutzung der zahlreichen kirchlichen Druck- und Vervielfältigungskapazitäten für „feindlich negative Schriften". Die Deklarierung dort erstellter Erzeugnisse als „kircheninternes" oder „innerkirchliches Material" bedeutete allerdings nach geltender Rechtsauffassung gleichzeitig nicht die Befreiung von der Rechtspflicht, eine staatliche Genehmigung zu ihrer Herstellung einzuholen. Im Rahmen der Rechtsetzung für innerkirchliche Publikationen waren Vervielfältigungen mit einer Auflage über 99 Exemplare genehmigungspflichtig. Dies erklärt den permanenten Konflikt zwischen dem Staat und den Kirchenleitungen hinsichtlich des Drucks von Schriften. Im Streit ging die staatliche Seite sogar soweit, dass die Herstellung des textilen Aufnähers „Schwerter zu Pflugscharen" sowie die Herstellung und Aufführung von Filmen ebenfalls der Genehmigungspflicht unterworfen werden sollte.[12]
Ohne den Zusatz „nfiD" erschienen von den kirchlichen Publikationen nur die „Aufrisse" der Initiative „Absage an Praxis und Prinzip der Abgrenzung", obwohl diese zur Bartholomäusgemeinde gehörige Gruppe, diesen Zusatz hätten benutzen können – dies war offenbar eine demonstrative Missachtung der auferlegten Beschränkungen.[13]

Obwohl die Nutzung der hier skizzierten halblegalen Freiräume natürlich auch schon vor 1980 möglich gewesen wäre, erfolgte das starke Anwachsen der im kirchlichen Raum entstehenden Zeitschriften und in deren Schatten und in Kooperation mit ihnen die ersten illegalen Periodika erst seit 1985. Erst dann hatte der erwähnte Politisierungsprozess auch hinsichtlich der ihn untersetzenden Organisationsformen im kirchlichen Raum eine gewisse Reife erreicht und es wirkte gleichzeitig der außen- und innenpolitische Druck in Richtung Zurückhaltung des Staates bei der strafrechtlichen Verfolgung solcher Aktivitäten. Dass dies jedoch nicht als Regel zu verstehen war, zeigte der (fehlgeschlagene) Großangriff der Sicherheitsorgane auf die UB mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verfolgung der „Grenzfall"-Redakteure und UB-Drucker. Vor allem außerhalb Berlins ging man nun vermehrt und massiv mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen solche Redakteure (so im Bezirk Frankfurt/Oder) vor. Typisch für Flugblätter, nichtlizenzierte Schriften und sonstiges illegales Schriftgut, das unter konspirativen Bedingungen entstand und zum Teil in westlichen Veröffentlichungen den Weg zurück in die DDR fand, war der fehlende oder der absichtlich verschleierte Entstehungszusammenhang, um mögliche Rückschlüsse auf die Urheber zu verhindern.

Weil in der DDR bis in die späten 1970er-Jahre die Sanktionsdrohung strafrechtlicher Ahndung jeder Form von Gegenorganisation und Gegenöffentlichkeit sogar noch gesteigert wurde, erhebt sich die Frage, wie dieser Erfolg gegenöffentlichen Wirkens der Opposition zu erklären ist. Denn nach Aufbau der verschärften Drohkulisse gegen Verbrechen und Vergehen gegen die staatliche Ordnung in Gestalt des 3. StÄG 1979 erfolgt zumindest gegen die politische Opposition in den 1980er-Jahren in der Regel nicht dessen verschärfte Anwendung. Dies allein auf die gestiegenen politischen Unkosten für die Herrschenden wegen notwendig gewordener völkerrechtlicher und internationaler diplomatischer Rücksichtnahmen zurückzuführen, greift sicher zu kurz. Berücksichtigung finden müssen die Kombination inneren und äußeren Drucks in Richtung fortschreitender „Verrechtlichung" auch des juristischen Repressionsarsenals, die Besonderheiten des „Schutzraums" der Kirchen, vor allem die hier geltenden Besonderheiten des Veranstaltungsrechts und des Veröffentlichungsrechts. Diese konstituierten eine rechtliche Grauzone der Halblegalität. Hier vorgenommene staatliche Eingriffe tangierten die politische Sondersphäre der Staat-Kirche-Beziehung. Die soziale Struktur sowohl der Akteure in den Basisgruppen als auch des Publikums bzw. der Rezipienten so entstandener (immer noch ghettoisierter) „Gegenöffentlichkeit" beschränkte die staatlichen Kontroll- und Disziplinierungskapazitäten. Die Amtskirche wurde zum bevorzugten „Ersatz" der Staatsmacht für diese Kapazitäten. Die Sonderinteressen und Sonderstellung der evangelischen Kirchen in ihrer Beziehung zur Staatsmacht spielten daher eine entscheidende Rolle. Eine Wirkungsfolge all dieser besonderen Konstellationen war es, dass das Ordnungsrecht mehr und mehr zum bevorzugten Substitut des Strafrechts im Bereich praktizierbarer staatlicher Repression wurde. Und schließlich waren die allgemeinen Folgewirkungen innersystemischer Transformationsprozesse der nominalsozialistischen Gesellschaft aufgrund von organischen oder aufgezwungenen Modernisierungsvorgängen von erheblicher Bedeutung.

Der „Pressekrieg" als Erprobung der Macht

Wie zur Bestätigung des neuen staatlichen „harten Kurses" nach der Ersten Ökumenischen Versammlung im Februar 1988,[14]diesmal gegen die im kirchlichen Umfeld auftretenden Ausreiserdemonstranten gerichtet, aber gleichermaßen unbeteiligte Passanten und Gottesdienstbesucher treffend, schritten Polizei und Sicherheitsorgane am 6. März 1988, dem 20. Jubiläum des Grundsatzgespräches von Erich Honecker und Bischoff Schönherr, gegen eine gerüchteweise geplante weitere Demonstration von Antragstellern während der Vormittagsandacht in der Sophienkirche ein. Es erfolgten präventive Zuführungen, Festnahmen und zum Teil auch gewalttätige Ausschreitungen der Polizei im Bereich der weiträumig umstellten Kirche. Dieser Vorgang war ein Element staatlichen Offensivhandelns, welches nunmehr offenbar auch die heikle Beschädigung kirchlicher „Hoheitsräume" nicht mehr scheute. Zu diesen kirchlichen „Freiräumen" gehörte auch die lizenzierte Kirchenpresse, die Teil legaler Öffentlichkeit in der DDR war.[15] Diese Kirchenpresse war während des ganzen Jahres 1988 einer seit den 1950er-Jahren nicht mehr gekannten Zahl von Einzeleingriffen und kompletten Auslieferungsverboten kirchlicher Publikationen ausgesetzt.

Zunächst betraf dies die Berichterstattung über die „skandalöse" Dresdner „Ökumenische Versammlung" (ÖV).[16] Selbst das nur für landeskirchliche Mitarbeiter und Dienststellen bestimmte Mitteilungsblatt des Sekretariats des BEK (Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR) vom 20.12.1987 durfte auf presseamtliche Verfügung nicht ausgeliefert werden, weil es den inkriminierten Beschluss der Görlitzer Bundessynode zum Bericht der Konferenz der Kirchenleitungen (KKL) enthielt. Auf staatliche Proteste gegen eine Veröffentlichung der Meinung des Altbischofs Werner Krusche über die Wirkungsgeschichte des „6. März 1978" reagierte die Kirchenleitung trotz ihres Unverständnisses darüber mit Selbstzensur der Nummer 12/1988 ihrer Zeitung „Die Kirche", um „die gegenwärtige Situation nicht neuerlich durch das Nichterscheinen einer Zeitungsausgabe zu belasten."[17] Der Presseamtsleiter Kurt Blecha musste kurz darauf verärgert registrieren, dass in der Osterausgabe dieser Zeitung leere Spalten dem Leser die staatlichen Beanstandungen „provokatorisch" verdeutlichten.[18] Weil die Staatsgewalt weiterhin ihr Einspruchsprivileg durchsetzte und die an den Tag gelegte amtskirchliche Langmut offenbar in scharfen Gegensatz zum wachsenden Unmut der Leser zensierter Kirchenblätter geriet, missbilligte die Kirchenleitung schließlich im Juli 1988 in einem vor den Gemeinden verlesenen Informationsbrief an die Gemeindekirchenräte solche Zensureingriffe als schwere Belastung des Staat-Kirche-Verhältnisses.

Die Zerrüttung dieses Verhältnisses war nun unübersehbar. Trotz beachtlicher amtskirchlicher Demut gegenüber staatlichen Angriffen auf Gottesdienst und Kirchenpresse schien der „Weg des 6. März" spätestens seit seinem 10. Jahrestag an sein Ende gelangt zu sein. Staatssekretär Gregor Gysi, dem die kirchenpolitische Kurswende durch den ZK-Sekretariatsbeschluss vom 14. Oktober 1987 und dessen Bekräftigung in Gestalt der Stellungnahme „zu prinzipiellen Fragen der Beziehungen zwischen Staat und Kirche" vom 18. Februar 1988 aufgezwungen wurde, sah sich zum Sündenbock für die Folgen dieser Kirchenpolitik gestempelt: Er wurde als vermeintlich Verantwortlicher für die entstandene Situation am 12. Juli 1988 auf Politbürobeschluss seiner Funktion entbunden und durch Kurt Löffler, zuvor Staatssekretär im Ministerium für Kultur, ersetzt. Löffler schien für die Fortsetzung insbesondere der scharfen staatlichen Restriktionspraxis gegenüber der Kirchenpresse geeigneter zu sein. Trotz des späteren bedingten Einlenkens der AG Kirchenfragen in der Angelegenheit des blockierten innerkirchlichen Mitteilungsblattes vom Dezember 1987 [19] und ungerührt von den ernsthaften Bemühungen des Generalsuperintendenten Krusche, etwa in Form seines Positionspapiers vom 11. Dezember 1987 auf Kosten der Gruppen die Staatsmacht von amtskirchlicher Loyalität zu überzeugen, blieb es von nun an bei dem staatlichen Generalverdacht, neben den Gruppen sei nun auch die verfasste Kirche eine Brutstätte von Opposition geworden. Selbst die Konferenz der Kirchenleitung konnte mit ihrer Distanzierung vom Agieren der Berlin-Brandenburgischen Kirchenleitung auf ihrer Tagung im März 1988 daran nichts mehr ändern.[20] So wurde auch die Berichterstattung der Kirchenzeitungen über die Frühjahrssynode der Evangelischen Landeskirche Berlin Brandenburg (EKBB) im April verboten – nur die „Umweltblätter" nahmen es sich heraus, darüber zu berichten.[21]

Der Versuch, über die Dessauer Bundessynode zu berichten, endete im September 1988 mit dem Verbot der Nr. 39/88 der Zeitung „Die Kirche".[22] Auch in der nächsten Ausgabe wurde die Redaktion in dieser Berichterstattung zu weitgehenden Änderungen gezwungen und sogar Streichungen in einem Gebetstext verlangt.[23] In Fortsetzung ihres „Pressekriegs" sah sich die staatliche Seite, getrieben von dem mehr als übertriebenen Verdacht, nun bilde sich eine „vereinigte Opposition" aus verfasster Kirche und oppositionellen Gruppen, schließlich veranlasst, offen die „Machtfrage" zu stellen. Damit trug sie jedoch dazu bei, das Gespenst einer „Oppositionsfront" der Realität um einen Schritt näher zu bringen, als es die wirklichen Verhältnisse vermochten: Zweihundert radikalere Leser der geschundenen moderaten Kirchenpresse aus dem Basisgruppenspektrum, nunmehr der kirchlichen Langmut gegenüber staatlicher Bevormundung müde,[24] gingen am 10. Oktober 1988 für die Freiheit der Presse einer Amtskirche in Berlin auf die Straße, welche zuvor die Gruppen so nachhaltig im Stich gelassen hatte. Natürlich war diese Straßendemonstration, die nahe dem Konsistorium der EKBB durch brutalen Polizeieinsatz aufgelöst wurde,[25] gleichzeitig eine Demonstration für die Pressefreiheit nicht nur kirchlicher Zeitungen und wurde staatlicherseits auch so verstanden. Die daraufhin für den 24. Oktober 1988 anberaumte „Leserversammlung" protestierender Aktivisten im Berliner Konsistorium wurde angesichts des westlichen Presseechos der Polizeimaßnahmen durch eine staatliche Freigabeverfügung für die kirchliche Berichterstattung über die zweite Session der Ökumenischen Versammlung (ÖV) „entschärft". Trotzdem verzichteten die Sicherheitsorgane am Tag der Leserversammlung nicht auf ein drohendes Polizeiaufgebot. Die Kirchenleitung empfahl, wegen des vermeintlichen staatlichen Entgegenkommens auf weitere Leserversammlungen zu verzichten und erhielt die Quittung durch ein erneutes staatliches Zeitungsauslieferungsverbot Anfang November 1988. Inzwischen hatten sich die staatlichen Eingriffe seit Februar auf insgesamt 43 (davon 24 komplette Erscheinungsverbote) summiert.[26] Der Staat verwies die fassungslosen Kirchenbeamten auf die „Machtfrage" und sah in der Flut von Protestbriefen eine organisierte Provokation.[27] Es verstand sich von selbst, dass die staatlichen Beschlagnahmeaktionen gegen die halblegalen Gruppenpublikationen namentlich bei deren Verteilung im öffentlichen Raum kontinuierlich fortgesetzt wurden.[28] Der staatliche Druck auf die Herausgeber solcher Zeitungen wurde besonders außerhalb Berlins noch verstärkt. Im August 1988 intervenierte Hauptabteilungsleiter Heinrich vom SfK gegenüber Ziegler wegen sich häufender Rechtsverstöße. Für den Berliner Raum betrafen die staatlichen Einsprüche das Periodikum „Arche Nova" seit seinem ersten Erscheinen, die „Wendezeit" des Samariterkreises (wegen der Veröffentlichung „politisierender Themen"), die Zeitschrift „Kontext" (gegen deren Herausgeber bereits Ordnungsstrafen ergangen waren) und (wie immer) die „Umweltblätter".[29]

Schluss

Aus dem jahrzehntelangen Kampf oppositioneller sowie widerständiger Strömungen mit einer strafbereiten Staatsgewalt war in der DDR der 1980er-Jahre gerade im Ringen um die Herstellung oppositioneller Gegenöffentlichkeiten eine reale Herausforderung für die Herrschenden erwachsen. Die Ausweitung und Verstetigung dieser dezentralen Gegenöffentlichkeiten und der Wandel der inneren gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der politischen Rahmenbedingungen machten einen Wandel der staatlichen Eindämmungsstrategien sowie die Setzung veränderter Rechtsnormen erforderlich. Doch auch mit diesem sicherheitspolitischen strategischen Übergang zur Aufwertung präventiver Techniken sowie mit der Einbindung des Ordnungswidrigkeitenrechts in das Abwehrkalkül war die renovierte zentralistische Machtarchitektur des Regimes bereits an ihre Grenzen gestoßen: In einer ihrer letzten Wortmeldungen bemühte sich die juristische Hochschule des MfS im Oktober 1989, „das aktuelle Erscheinungsbild politischer Untergrundtätigkeit in der DDR und wesentliche Tendenzen seiner Entwicklung" zu charakterisieren: „Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass insbesondere zur Nachrichtenübermittlung Mikrocomputer in Verbindung mit dem normalen Telefonnetz eingesetzt werden könnten. Dabei kann eine Verschlüsselung der Information mittels Computer und die Übertragung dieser Informationen über das internationale Telefonnetz während eines laufenden Gespräches erfolgen … Das MfS hat es … nicht mehr nur mit der operativen Bearbeitung von einzelnen Personen und Gruppierungen zu tun, sondern mit der Bekämpfung der Gesamtheit feindlicher Angriffe von außen und den einbezogenen inspirierten und mobilisierten feindlichen Kräften im Inneren. Daraus ergibt sich die Konsequenz, von einem ,umfassenden operativen Vorgang' auszugehen. Die qualifizierte Bearbeitung dieses Vorgangs ist mit Entscheidungen verbunden, die unmittelbar Fragen der Erhaltung und Sicherung der Macht berühren."[30]

Das MfS in hilfloser Erwartung des Einsatzes moderner Informationstechnologien im Dienste der Opposition– was tun?[31] Die ganze Opposition als ein einziger operativer Vorgang mit der Konsequenz, dass nun die Machtfrage aufgeworfen sei – wie konnte es dazu kommen?

Die 1980er-Jahre waren ein Jahrzehnt der Entwicklung pazifistischer Gemeindekreise zu einer Unabhängigen Friedensbewegung in der DDR, zu Netzen politisch alternativer Gruppen bis hin zu den „neuen politischen Vereinigungen". Nur über die Politisierung dieser Bewegung konnte die so entstehende Opposition eine aktionsgeleitete partielle Überwindung des „innerkirchlichen Ghettos" und eine (wenn auch beschränkte und stets prekäre) eigene Öffentlichkeit erreichen. Nur deshalb und auf dieser Grundlage konnten die gemeinhin als Multiplikator hoch gewichteten „Westmedien" überhaupt zu einer Berichterstattung gelangen, welche immer schwerer mit dem einschlägigen Signum der „Hetze" stigmatisiert werden konnte. Die Herstellung einer eigenen „Gegenöffentlichkeit" geschah schrittweise und vielfältig, durch erfolgreiche öffentliche Kampagnen wie „Schwerter zu Pflugscharen", den Tschernobyl-Appell, mit Unterschriftensammlungen, über Mahnwachen anlässlich des Überfalls des MfS auf die Umweltbibliothek und der Verhaftungen bei der Liebknecht/Luxemburg-Demonstration, mit Solidaritätsveranstaltungen für die relegierten Schüler der Berliner Ossietzky-Schule, über Veranstaltungen wie den Pädagogischen Kongress, mit Protestaktionen wie denen gegen die Niederschlagung der Demokratiebewegung in China, gegen die Zensur von Kirchenzeitungen und gegen die Wahlfälschungen bei den Kommunalwahlen. Dieser Politisierungsprozess zeitigte das Resultat von immer mehr auf praktisch-politische Veränderung orientierenden Aktionen infolge sich zuspitzender innergesellschaftlicher Widersprüche und sich wandelnder äußerer Einflüsse. Solche Einflüsse kamen etwa von der osteuropäischen Demokratie- und Menschenrechtsbewegung, der westdeutschen Friedens- und Ökologiebewegung und mit dem Politikwandel in der UdSSR. Der spezifische Verlauf dieser Politisierung der unabhängigen Friedensbewegung sowie die besonderen Formen ihrer Selbstorganisation, ihrer Methoden der Herstellung von Gegenöffentlichkeit und der Durchführung von politischen Aktionen sind jedoch nicht allein als von solchen externen Faktoren beeinflusste „endogene" Prozesse verständlich. Die Besonderheiten des Politisierungsverlaufs alternativer Gruppen waren gleichermaßen durch die Auseinandersetzung mit ihren unmittelbaren Antagonisten bestimmt. Dabei sind diese Besonderheiten nicht nur durch die geheimdienstliche Bearbeitung der politisch alternativen Gruppen durch das MfS, sondern maßgeblich auch vom Umgang der „offiziell" für den Kirchenbereich zuständigen Staatsorgane und der Amtskirche mit den sich im halböffentlichen kirchlichen Raum und darüber hinaus radikalisierenden Gruppierungen beeinflusst worden.

Anmerkungen

  1. Herbert Marcuse, Repressive Toleranz, in: Robert Paul Wolff/Barrington Moore/Herbert Marcuse, Kritik der reinen Toleranz, Frankfurt/Main 1966, S. 91-128.
  2. So fand am 3.2.1988 eine gemeinsame Beratung von Mitarbeitern des Ministeriums für Kultur, der Zollverwaltung der DDR, der Literaturkommission und von Sektorenleitern sowie Mitarbeitern für Kirchenfragen der Rate der Bezirke sowie des SfK (Dienststelle des Staatssekretärs für Kirchenfragen) anlässlich der am 1.11.1987 erfolgten Neuregelung zollrechtlicher Bestimmungen statt. Hier erklärte der stellvertretende Minister für Kultur, Höpke, dass auch künftig das gesamte Spektrum der Neuerscheinungen sowjetischer Literatur in der DDR vorgestellt werde. „Darüber hinaus erwähnte Genosse Höpke, dass 1988 in der DDR eine Anzahl von Buchtiteln erscheinen werde, von denen einige bisher noch auf der Indexliste standen, z. B. die fünfbändige Ausgabe von Boris Pastemack (der Titel ,Dr. Schiwago’ ist für die Einfuhr freigegeben), von Stefan Heym, u. a. ‚Ahasver’ (ebenfalls freigegeben zur Einfuhr). Geprüft wird gegenwärtig, ob von den aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossenen Schriftstellern wie Jurek Becker (,Bronsteins Kinder’, Schuld der Worte’, ,Mitten im kalten Winter’), Monika Maron (,Flugasche’) ... und von Lutz Rathenow ... Titel verlegt werden sollten.“ Vorlage im SfK vom 23.2.1988, SAPMO BArch, DO 4/1241.
  3. Ab 1983 entwickelte sich in der DDR aus den seit 1980 vorwiegend im Umkreis von evangelischen Kirchengemeinden tätigen Friedenskreisen ein Netzwerk von Basisgruppen auch außerhalb dieser Gemeinden, deren Themenfelder immer mehr in der DDR tabuisierte Konfliktbereiche (Friedenspolitik, Umwelt, Menschenrechte, Demokratiedefizite, Wirtschaftspolitik) erfassten und darüber hinaus auch Fragen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung einschlossen. Siehe dazu: Thomas Klein, „Frieden und Gerechtigkeit“, Die Politisierung der unabhängigen Friedensbewegung in Ost-Berlin während der 80er Jahre, Berlin 2005.
  4. Im November 1987 versuchten die Staatssicherheitsorgane (vergeblich), Angehörige der Berliner Umweltbibliothek (UB) im „Handstreich“ auf „frischer Tat“ bei der Herstellung der staatsfeindlichen Zeitschrift „Grenzfall“ zu überführen. Im Januar 1988 wurden im Zusammenhang mit der Teilnahme einiger Mitglieder politisch alternativer Gruppen und vieler Ausreisewilliger mit eigenen Losungen an der traditionellen Liebknecht-Luxemburg-Demonstration eine Anzahl von Oppositionellen inhaftiert. Im Oktober 1988 kam es zur Strafrelegation einiger Schüler der erweiterten Oberschule Carl von Ossietzky wegen nonkonformen politischen Meinungsäußerungen.
  5. Für Berlin waren dies die „Arche Nova“ (herausgegeben vom „Grün-ökologischen Netzwerk Arche“), die „Aufrisse“ (Herausgeber „Initiativgruppe Absage an Praxis und Prinzip der Abgrenzung“), der „Friedrichsfelder Feuermelder“ des Friedenskreises Friedrichsfelde, „Kontext“ (von der Bekenntnisgemeinde Treptow), die „Umweltblätter“ vom Friedens- und Umweltkreis der Zionskirchgemeinde und die „Wendezeit“ des Friedenskreises der Samariterkirchgemeinde. Anlage zur Information Nr. 168/89 über die Herstellung und Verbreitung nicht genehmigter Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse antisozialistischen Inhalts und Charakters durch Personen, die personellen Zusammenschlüssen angehören, o. D., MfS, HA XX/AKG, Arch.-Nr. 849, S. 104. Der „Grenzfall“ hatte während des Jahres 1988 sein Erscheinen eingestellt. Vgl. Wolfgang Rüddenklau, Störenfried. DDR-Opposition 1986-1989 mit Texten aus den „Umweltblättern“, Berlin 1992, S. 285f.
  6. Vgl. ausführlich Ilko-Sascha Kowalczuk (Hrsg.), Freiheit und Öffentlichkeit, Politischer Samisdat in der DDR 1985-1989, Berlin 2002.
  7. Rüddenklau 1992, S. 96ff.
  8. Ehrhart Neubert, Geschichte der Opposition in der DDR 1949-1989. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 346, Bonn 1997, S. 765ff. und Kowlaczuk 2002, S. 52ff.
  9. Zuvor Hauptverwaltung für Information bzw. Amt für Information.
  10. Anordnung Nr. 1 und 2 über das Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen vom 20.7.1959.
  11. Grundorientierungen für die politisch-operative Arbeit des MfS zur Aufdeckung, vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Missbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen „inneren Opposition“ in der DDR, April 1983, MfS JHS A.-Nr. 241/83.
  12. Ebd.
  13. Marianne Subklew-Jeutner, Der Pankower Friedenskreis, Osnabrück 2004, S. 130.
  14. Die gesteigerte Beunruhigung der Parteiführung über die von der ersten Ökumenischen Versammlung vernehmbaren Töne fand ihren Ausdruck in der Konzeption des Politbüro vom 16.2.1988 für das bevorstehende Gespräch Jarowinskys mit dem Vorsitzenden der Konferenz der Kirchenleitungen (KKL) Bischof Leich: „…was sich in den letzten Tagen im Rahmen und am Rande des Auftaktes des sogenannten konziliaren Prozesses in Dresden vollzogen hat, muss Besorgnisse weiter verstärken, zeigt an, dass es sich hier nicht um Einzelerscheinungen, einzelne Entgleisungen handelt, sondern um mehr. … Nach allen Informationen über die Auftaktveranstaltung … in Dresden (wurde) die gemeinsame Verantwortung gegenüber existentiellen Fragen durch eine Inflation von Fragen in den Hintergrund gedrängt, die nur zur Konfrontation führen können.“ Konzeption „Zu prinzipiellen Fragen der Beziehungen zwischen Staat und Kirche“, Anlage zum Schreiben des Minister Mielke an die Leiter der Diensteinheiten vom 19.2.1988, MfS, Arbeitsbereich Neiber, Arch.-Nr. 365.
  15. Es gab fünf evangelische 1andeskirchliche Kirchenzeitungen in der DDR mit einer Gesamtauflage von ca. 150.000: „Die Kirche“ für Berlin-Brandenburg, die Landeskirche Greifswald, das Görlitzer Kirchengebiet und die Kirchenprovinz Sachsen (jeweils mit Regionalteil), „Der Sonntag“ im Bereich der Landeskirche Sachsen, „Glaube und Heimat“ im Bereich der Landeskirche Thüringen, die „Mecklenburgische Kirchenzeitung“ im Bereich der Landeskirche Mecklenburg, die „Potsdamer Kirche“ im Bereich der Landeskirche Berlin-Brandenburg.
  16. In einem Schreiben des Vorsitzenden der Konferenz des BEK, Werner Leich, an den Vorsitzenden des Ministerrates vom 28.4.1988 hieß es über die Beanstandungen des Presseamtes an der Berichterstattung der Kirchenzeitungen. „Dies betraf vor allem Berichte über die Ökonomische Versammlung […] in Dresden und Berichte über die Frühjahrssynoden der Gliedkirchen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR. Die Entwicklung spitzte sich schließlich so zu, dass die ,Mecklenburgische Kirchenzeitung’ in ihrer Ausgabe vor Ostern nicht erscheinen konnte und ,Die Kirche’ in der Osterausgabe mit Auslassungen erschien. Die Ausgaben Nummer 16 der ,Mecklenburgischen Kirchenzeitung’, der Wochenzeitungen ,Die Kirche’ „Potsdamer Kirche’ und ,Glaube und Heimat’ konnten zunächst nicht rechtzeitig ausgeliefert werden, und da die Berlin-Brandenburger Kirchenleitung auf eine ausgewogene vollständige Berichterstattung über die Synodaltagung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg nicht verzichten konnte, erschienen die Nummern 16 und 17 der Wochenzeitungen ,Die Kirche’ und ,Potsdamer Kirche’ überhaupt nicht. Ebenso konnte Nummer 16 von ,Glaube und Heimat’ nicht mehr gedruckt werden. Die Nummem 16 und 17 der ‚Mecklenburgischen Kirchenzeitung’ erschienen nach Korrektur verspätet. Derartiges ist seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr geschehen ... [Der] Leiter des Presseamtes beim Ministerrat, Herr Dr. Blecha [hat] in seinen Gesprächen mit den Herausgebern und Redakteuren ... Themenbereiche benannt, die in den Kirchenzeitungen nicht erwähnt werden dürften. Wir fragen an, was den Leiter des Presseamtes dazu befugt, derartig einschneidende kirchenpolitische Entscheidungen zu treffen. ... Die kirchliche Presse muss die Möglichkeit haben, über kirchliche Vorgänge wie Synodalverhandlungen und ihre Themen und über kirchliche Veranstaltungen wie die Ökumenische Versammlung vollständig und uneingeschränkt zu berichten. ... Eine derartige Tabuisierung erscheint auch absurd, wenn sie bedacht wird im Kontext der übrigen auf die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik einwirkenden anderen Medien.“ SAPMO BArch, DO 4/1062.
  17. Michael Aust, Das Beziehungsgeflecht von Staat, evangelischer Kirche und den politisch alternativen Gruppen in der DDR von 1985 bis September 1989 (Microfiche), Marburg 1998. S 282f., S. 232.
  18. Ebd., S. 229.
  19. Das Blatt durfte schließlich auf Beschluss Bellmanns in reduzierter Auflage im September 1988 nur an die innerkirchlichen Stellen verschickt werden. Zuvor hatte Löffler neben der lobenden Erwähnung des Beschlusses der Kirchenleitung (KL) der EKBB vom Juni 1988, welcher die Einrichtung des Kontakttelefons für die Basisgruppen verhinderte, ausdrücklich die im August 1988 offenbar gewordene Bereitschaft der amtskirchlichen Verantwortlichen zur Selbstzensur in den beanstandeten Kirchenblättern hervorgehoben. Er bestand darauf, dass eine Freigabe des Mitteilungsblatts kirchlicherseits „als ein hochherziges Entgegenkommen des Staates gegenüber Leich und weiteren realistischen Kräften zu verstehen ist, die auf der bevorstehenden Bundessynode entsprechend auftreten wollen.“ Information vom 1.9.1988 über eine Bitte von Landesbischof Leich in Vorbereitung auf die Bundessynode der evangelischen Kirchen in der DDR, SAPMO BArch, DY 30, IV B2/14/19.
  20. Vermerk zur Übergabe der Presseinformation des BEK über die Klausurtagung der KKL vom 11.3.-13.3.1988 durch Oberkirchenrat Ziegler am 14.3.1988 und Presseinformation des BEK Nr. 11/88, SAPMO BArch, DY 30, IV B2/14/41. Gemäß Auskünften von Oberkirchenrat Ziegler gegenüber seinen staatlichen Gesprächspartnern seien bei der KKL-Klausurtagung „die bekannten Aktivitäten in der Kirche Berlin-Brandenburg gegenüber Antragstellern und anderen Gruppen abgelehnt“ worden. Aus der Sicht von Kirchenpräsident Natho (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Anhalt) „sei (man) in der Berliner Kirche zu liberal“, Forck habe „keine klare Haltung zur ,Kirche im Sozialismus’« und „Stolpe wirke auch oft für seine Freunde etwas undurchsichtig“. Im Übrigen formulierte die BEK-Spitze ihre Vorbehalte gegen Vernetzung und politische Ausrichtung von KvU und AKSK, Aust 1998, S. 239f.
  21. Dieses Verbot erfolgte, nachdem sich der KKL schon auf die Forderung des ZK-Sekretariats nach Ausschluss westlicher Medien von den anstehenden landeskirchlichen Frühjahrssynoden eingelassen hatte. Auf der EKBB-Synode kollidierte die Empfehlung Krusches, sich von den Gruppen abzugrenzen, mit der – wenn auch keineswegs bedingungslosen – Parteinahme Bischof Forcks und Propst Furians für die Arbeit der kirchlichen Basisgruppen. So hielt Forck den Menschenrechtsgruppen vor, ihre DDR-Zentriertheit bei Betonung vor allem der individuellen Menschenrechte vernachlässige die Fragen der Gerechtigkeit namentlich angesichts der Verhältnisse in der Dritten Welt. Ebenda, S. 242ff. Die Einsprüche des Presseamts setzten sich fort in der Beanstandung von 5 Artikeln aus der Zeitung „Die Kirche“ Nr. 26/88 zu den Kirchentagen von Erfurt und Rostock. Beschwerde der KL der EKBB (Forck) vom 24.6.1988, SAPMO BArch, DO 4/1062.
  22. „Es gab und wird keine Zustimmung für eine Kirchenzeitung geben, die sich zur politischen Tageszeitung profilieren möchte.“ Beratung bei Genossen Jarowinsky am 28.9.1988, SAPMO BArch, DY IV B2/14/9.
  23. Brief Propst Furians im Namen des Konsistoriums der EKBB vom 3.10.1988 an die Vorsitzenden der GKRe und die Pastorinnen und Pfarrer der EKBB, MDA 7.4., Reg.-Nr. 1225.
  24. Schon am 11. Juli 1988 hatten der AKSK und die IFM gegen die Zensurmaßnahmen protestiert. Neubert 1997, S. 802.
  25. Es wurden etwa 80 Demonstranten kurzzeitig festgenommen. Von dem „Schweigemarsch“, der vom Konsistorium zum Presseamt am Thälmannplatz führen sollte, wo die Demonstranten eine Protesterklärung gegen die Eingriffe in die Kirchenpresse übergeben wollten, wurde zuvor von „Kirche“-Chefredakteur Thomas, Furian und Stolpe vor Demonstrationsbeginn unter Hinweis auf bevorstehende Gespräche mit den staatlichen Stellen abgeraten. Mitteilung des Konsistoriums der EKBB vom 10.10.1988, MDA, 7.4., Reg.-Nr. 1200. Konsistorialpräsident Stolpe rief am 12.10.1988 in der Dienststelle des Staatssekretärs an: „Wir bedauern, dass es am Montag nicht möglich war, zu vermeiden, dass diese Aktion auf der Straße passiert ist. Wir danken für die Haltung der Staatsorgane ... Wir beurteilen den Einsatz der Sicherungskräfte nicht negativ, sondern die übereinstimmenden Berichte der Pfarrer, die dabei gewesen sind, sagen, dass Zurückhaltung und Absprachen möglich waren, um die Dinge nicht eskalieren zu lassen. Die Hektik ist durch die Medien entstanden. Das ist die Einschätzung hier, die in allen innerkirchlichen Gremien vertreten wird.“ Anruf von Konsistorialpräsident Stolpe am 12.10., 8.00 Uhr, zur Kenntnisnahme Gen. Jarowinsky, SAPMO BArch, DO 4/999.
  26. Neubert 1997, S. 802.
  27. Aust 1998, S. 279.
  28. So protestierten die Teilnehmer des Regionaltreffens der Basisgruppen von Berlin-Brandenburg für „Frieden konkret“ am 13.11.1988 gegen die Beschlagnahme der Publikationen „Umweltbriefe 7/88“ und „Blattwerk“ in Halle/Saale am 11.11.1988 „auf offener Straße“, MDA, 2.03., Reg.-Nr. 5209.
  29. Vermerk des BEK-Sekretariats vom 17.8.1988 über ein Gespräch des HAL Heinrich mit BEK-Sekretär Ziegler am 16.8.1988 in der Dienststelle des Staatssekretärs für Kirchenfragen, zit. nach: Rüddenklau 1992, S. 252ff.
  30. Das aktuelle Erscheinungsbild politischer Untergrundtätigkeit in der DDR und wesentliche Tendenzen seiner Entwicklung, Studienmaterial Oktober 1989, MfS, VVS JHS o001-89/89, eingesehen im MDA, Reg.-Nr. PUT5.
  31. Tatsächlich experimentierte ein Mitarbeiter der Berliner Umweltbibliothek nach Verfügbarkeit der ersten Akustikkoppler mit Modemverbindungen über das Telefonnetz.
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