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Ausreiseantrag

Als Ausreiseantrag wurde im Sprachgebrauch der DDR-Bevölkerung der Antrag auf Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft bezeichnet, den eine bis zum Ende der DDR stetig wachsende Zahl von Menschen stellte, um in die Bundesrepublik oder ein anderes westliches Land überzusiedeln. Bis zur Bewilligung eines Ausreiseantrags verging oft eine lange Wartezeit, in der die Antragsteller mit beruflichen Nachteilen und politischer Verfolgung rechnen mussten. Häufig wurden solche Anträge auch abgelehnt. Die massenhafte Ausreisebewegung im Gefolge der Öffnung des Eisernen Vorhangs an der österreichisch-ungarischen Grenze im Sommer 1989 und die sich daran anschließenden Botschaftsbesetzungen in Prag und Warschau beschleunigten die Krise des SED-Regimes und gehörten mit zu den wichtigsten Auslösern für den Zusammenbruch der DDR.
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