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Antifaschistischer Schutzwall
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Antifaschistischer Schutzwall

Als „antifaschistischer Schutzwall“ wurden im offiziellen politischen Sprachgebrauch die am 13. August 1961 an der Grenze zu den Westsektoren Berlins errichtete militärisch gesicherte Grenzanlage, die Berliner Mauer sowie die Sperranlagen an der deutsch-deutschen Grenze bezeichnet. Der Begriff hatte eine wichtige politisch-legitimatorische Funktion für die SED, indem er die unpopuläre Grenze durch den Verweis auf eine angeblich aus der Bundesrepublik drohende faschistische Gefahr und als Schutz gegen eine von den NATO-Staaten ausgehende militärische Bedrohung zu rechtfertigen suchte. In der offiziellen Propaganda wurde die DDR-Staatsgrenze zu einem Instrument der Friedenssicherung und der politischen Stabilität in Europa stilisiert. Ihre Errichtung wurde auch mit dem Hinweis auf eine drohende wirtschaftliche Ausplünderung der DDR gerechtfertigt, womit die wirklichen Ursachen der massenhaften Fluchtbewegung gen Westen und der Unzufriedenheit in der Bevölkerung verschleiert werden sollten. Im alltäglichen Sprachgebrauch der DDR-Bevölkerung fand der Begriff keine Akzeptanz. Seit Mitte der 1970er-Jahre wurde er auch im offiziellen Sprachgebrauch immer weniger benutzt und durch die Bezeichnung „Staatsgrenze (West)“ oder „Staatsgrenze der DDR“ ersetzt.
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